Rechtsprechung
   BGH, 23.09.1952 - 2 StR 85/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,423
BGH, 23.09.1952 - 2 StR 85/52 (https://dejure.org/1952,423)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1952 - 2 StR 85/52 (https://dejure.org/1952,423)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1952 - 2 StR 85/52 (https://dejure.org/1952,423)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,423) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.09.1952 - 2 StR 85/52
    Ob die Bankrotthandlung der Konkurseröffnung oder der Zahlungseinstellung zeitlich vorausgeht oder nachfolgt, ist gleichgültig, sofern nur ein tatsächlicher äusserer Zusammenhang zwischen der Massnahme und der Zahlungseinstellung oder Konkurseröffnung besteht (RGSt 14, 21; 55, 30; BGHSt 1, 186, 191) [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51].

    Diese rechtliche Beurteilung entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, die aber der Bundesgerichtshof (BGHSt 1, 186, 190) [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51] aufgegeben hat.

  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 23.09.1952 - 2 StR 85/52
    Dies war verfahrensrechtlich zulässig, da keiner der Prozessbeteiligten die Verlesung beantragt hat (BGHSt 1, 95, 96) [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51].
  • BGH, 12.07.1951 - 4 StR 339/51
    Auszug aus BGH, 23.09.1952 - 2 StR 85/52
    Bei der Feststellung und Bewertung von Strafzumessungstatsachen ist das Gericht durch den Anklagegrundsatz nicht beschränkt (BGH Urteil vom 12. Juli 1951 4 StR 339/51).
  • RG, 09.03.1926 - VI 508/25

    Sicherungsübereignung

    Auszug aus BGH, 23.09.1952 - 2 StR 85/52
    Der Vertrag bezeichnet den Gegenstand der Sicherungsübereignung auch insoweit bestimmt, als die Konserven, die die Firma M. & Co. nach § 4 des Vertrags künftig als Ersatzstücke in das Lager einzubringen hatte, den Blechwarenwerken übereignet werden sollten - vgl RGZ 132, 183, 188 , worin das Reichsgericht seinen strengeren in RGZ 113, 57, auf welche Entscheidung sich die Revision beruft, vertretenen Standpunkt aufgegeben hat -.
  • BGH, 10.04.1952 - 5 StR 52/52
    Auszug aus BGH, 23.09.1952 - 2 StR 85/52
    Allerdings stellen nach Zahlungseinstellung vorgenommene Notverkäufe, die der Beschaffung des dringensten Lebensunterhalts dienen, kein "Beiseiteschaffen" im Sinne des § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO dar (BGH Urteil vom 10. April 1952, 5 StR 52/52).
  • BGH, 10.08.1951 - 4 StR 202/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.09.1952 - 2 StR 85/52
    Die Gläubigerbenachteiligung braucht nicht der vom Schuldner verfolgte Endzweck zu sein (RGSt 39, 139; BGH Urteil vom 10. August 1951 4 StR 202/51); § 239 KO ist sogar dann anwendbar, wenn dem Gemeinschuldner die künftige Gesundung seines Geschäfts und die spätere Befriedigung der Gläubiger vorgeschwebt hat (RGJW 34, 1500).
  • RG, 27.02.1931 - VII 205/30

    Zur Frage der Gültigkeit der Sicherungsübereignung eines Warenlagers.

    Auszug aus BGH, 23.09.1952 - 2 StR 85/52
    Der Vertrag bezeichnet den Gegenstand der Sicherungsübereignung auch insoweit bestimmt, als die Konserven, die die Firma M. & Co. nach § 4 des Vertrags künftig als Ersatzstücke in das Lager einzubringen hatte, den Blechwarenwerken übereignet werden sollten - vgl RGZ 132, 183, 188 , worin das Reichsgericht seinen strengeren in RGZ 113, 57, auf welche Entscheidung sich die Revision beruft, vertretenen Standpunkt aufgegeben hat -.
  • RG, 08.06.1920 - IV 408/20

    Erfordert der Tatbestand des § 240 Abs. 1 Nr. 1 KO. eine ursächliche oder

    Auszug aus BGH, 23.09.1952 - 2 StR 85/52
    Ob die Bankrotthandlung der Konkurseröffnung oder der Zahlungseinstellung zeitlich vorausgeht oder nachfolgt, ist gleichgültig, sofern nur ein tatsächlicher äusserer Zusammenhang zwischen der Massnahme und der Zahlungseinstellung oder Konkurseröffnung besteht (RGSt 14, 21; 55, 30; BGHSt 1, 186, 191) [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51].
  • RG, 29.06.1918 - V 359/18

    Sind die Preußischen Handelskammern als öffentliche Behörden anzusehen?

    Auszug aus BGH, 23.09.1952 - 2 StR 85/52
    Der Bericht, mit dem die Industrie- und Handelskammer Bonn sich nach § 14 Vergleichsordnung zu dem Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens geäussert hat, ist ein Gutachten einer öffentlichen Behörde im Sinne des § 256 StPO, weshalb es nicht der Vernehmung der Berichtsverfasser als Zeugen bedurfte (RGSt 52, 198).
  • RG, 08.04.1932 - II 362/31

    1. Über das Erfordernis der Bestimmbarkeit des Abtretungsgegenstandes bei

    Auszug aus BGH, 23.09.1952 - 2 StR 85/52
    Die abgetretenen Forderungen sind entgegen der Ansicht der Revision nach Gegenstand und Umfang in jedem Falle bestimmbar (vgl RGZ 136, 100, 102 ff); eine Vermischung oder Verarbeitung von Vorräten aus dem Lager der Blechwarenwerke mit anderen Konserven vor ihrer Veräusserung entfiel nach der Sachlage.
  • BGH, 23.11.1971 - 1 StR 256/71

    Erfordernis einer Verlesung der als Beweismittel dienenden Urkunden - Fotokopien

    Ihr Inhalt kann auch durch Mitteilung des Vorsitzenden zur Kenntnis des Gerichts und der Prozeßbeteiligten gebracht werden (BGHSt 1, 94, 96 [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51]; BGH, Urteile vom 23. September 1952 - 2 StR 85/52 -, 30. April 1953 - 4 StR 534/52 - und 10. November 1955 - 3 StR 101/55 -).
  • BGH, 30.04.1953 - 4 StR 534/52

    Rechtsmittel

    Sein Inhalt kann vielmehr vom Vorsitzenden auch abgekürzt, durch zusammenfassenden Vortrag oder durch Vorhalt festgestellt und bekannt gegeben werden, wenn die Wiedergabe nur sachlich richtig ist und keiner der Verfahrensbeteiligten die wörtliche Verlesung beantragt (u.a. BGHSt 1, 94, 96; BGH 2 StR 50/50 vom 28. November 1950; 2 StR 85/52 vom 23. September 1952).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht